Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Beantragung einer Psychotherapie setzt voraus, dass eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Dies kläre ich mit Ihnen während der sogenannten "Psychotherapeutischen Sprechstunde" im persönlichen Kontakt ab. Seit dem 1.4.2017 haben Sie Anspruch auf eine Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten. Von meiner Seite besteht die Verpflichtung, jede Woche eine genau festgesetzte Zeit für Sprechstundentermine zur Verfügung zu stellen. Die Sprechstundentermine vergebe ich während der Telefonischen Erreichbarkeit.

 

In der Sprechstunde (1-3 Termine zu je 50 Minuten) werde ich mit Ihnen klären, ob eine Richtlinientherapie erforderlich ist oder andere Versorgungsangebote für Sie angebrachter sind. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung.

 

Sie erfahren dann auch, ob und wann in meiner Praxis ein Behandlungsplatz für Sie zur Verfügung stehen würde.

 

Natürlich können Sie bei verschiedenen Therapeuten Sprechstundentermine wahrnehmen, solange Sie auf der Suche nach einem passenden Therapieplatz sind. Sollten Sie während der Wartezeit auf einen Sprechstundentermin bei einem anderen Therapeuten einen Therapieplatz bekommen haben, bitte ich Sie, den Termin bei mir abzusagen und somit für andere potentielle Patienten freizugeben. Eine Psychotherapiepraxis ist eine Bestellpraxis, Zeiten sind immer für Sie reserviert und können nicht spontan an eine/n andere/n Patienten/-in vergeben werden.